START(C)UP Bodensee Teilnahmebedingungen

Vorentscheid für den Start-up BW Elevator Pitch 2024

Teilnahmebedingungen

(Stand: 25.01.2024)

Was ist der START(C)UP Bodensee

Der START(C)UP Bodensee ist Teil des landesweiten Pitchwettbewerb „Start-up BW Elevator Pitch“, der durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg durchgeführt wird. Hierbei handelt es sich um einen Pitch-Wettbewerb, keinen Businessplan­ Wettbewerb.

Der START(C)UP Bodensee bietet ideenreichen Gründer:innen eine attraktive Plattform, um sich und ihre Geschäftsidee vor einer Jury und einem Publikum aus regionalen Institutionen, potentiellen Geldgeber:innen, Geschäftspartner:innen und Kunden zu präsentieren. Die landesweit stattfindenden Regional Cups dienen dabei als Vorentscheid für das Landesfinale des Wettbewerbs „Start-up BW Elevator Pitch 2024“.

Wer kann sich bewerben?

Bis 07. April 2024 können sich Gründer:innen bewerben, die zum Zeitpunkt des START(C)UP Bodensee:

  • älter als 18 Jahre sind.
  • nicht länger als 5 Jahre an der konkreten Umsetzung der Geschäftsidee gearbeitet haben, deren Geschäftsidee sich in der Projekt- bzw. Vorgründungsphase befindet oder bereits gegründet wurde.
  • ihren Unternehmenssitz (bei Vorgründungsprojekten Wohnort) in Baden-Württemberg haben.
  • die Geschäftsidee nicht bereits im Rahmen des „Start-up BW Elevator Pitch“ präsentiert haben.
  • die ein konkretes Gründungsvorhaben verfolgen.
    Fiktive Geschäftsideen können leider nicht berücksichtigt werden!
Wer darf beim START(C)UP Bodensee pitchen?

1) Als Veranstalter des START(C)UP Bodensee benennen Kilometer1 und Unternehmer:innen für Gründer:innen e.V. eine Expert:innen-Jury, die die eingegangenen Bewerbungen prüft und bewertet.

2) Berücksichtigt werden Bewerbungen, die

  • fristgerecht bis zum 07. April 2024 – 24:00 Uhr
  • vollständig
  • unter Berücksichtigung der o.g. Teilnahmebedingungen

eingereicht wurden.

3) Bewerbungen können insbesondere dann abgelehnt werden, wenn die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind oder eine Veröffentlichung gegen geltende Gesetze verstößt. Darüber hinaus werden Bewerbungen mit sittenwidrigen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten abgelehnt. Die Ablehnung von Bewerbungen aus anderen als den genannten Gründen behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.

4) Die Nominierung der max. 10 Startups, die zum Pitch beim START(C)UP Bodensee eingeladen werden, erfolgt durch die Expert:innen-Jury.

5) Die zehn Teams, die von der Jury ausgewählt wurden, erhalten die Möglichkeit, ihre Geschäftsideen beim START(C)UP Bodensee am 07.05.2024 zu präsentieren und werden frühzeitig über ihre Nominierung informiert.

6) Die Teams, die von der Jury auf die Plätze elf und zwölf gewählt wurden, können von den Veranstaltern nachnominiert werden, sollten Teams von der ersten 10 Plätzen die Teilnahme am START(C)UP Bodensee absagen oder ausfallen.

7) Die Startreihenfolge wird ausgelost.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Wettbewerb!

Wie wird gepitcht?

Hilfsmittel

1) Die 10 nominierten Teams haben jeweils 3 Minuten Zeit für ihren Pitch. Im Anschluss folgt eine dreiminütige Fragerunde durch die Jury.

2) Die Pitches werden ohne digitale Hilfsmittel vorgetragen (die Nutzung von Filmen, Trailern, Videos, Präsentionen wie Power Point oder anderer digitaler Präsentations-Software und -Apps ist NICHT erlaubt.)

3) Erlaubt ist die Nutzung analoger Hilfsmittel zur Visualisierung und Erklärung der Geschäftsidee, Produkte und Dienstleistungen (z.B. Prototypen, Produkt-Samples, Schilder, gedruckte Bilder, Zeichnungen etc.).

4) Der Pitch wird auf deutsch vorgetragen. Ausnahmen müssen im Vorfeld beim Veranstalter beantragt und begründet werden.

 

Wie werden die Pitches bewertet?

Die Bewertung der Pitches erfolgt nach folgenden Kriterien durch eine Jury:

Geschäftsmodell (50%)

  • Qualität des Geschäftsmodells und Reifegrad des Konzepts
    Sind das Produkt / die Dienstleistung, das Geschäftsmodell und die Organisation des Vorhabens gut durchdacht? Wurden relevante Erfolgsfaktoren für eine Unternehmensgründung berücksichtigt?
  • Kundennutzen, Alleinstellungsmerkmal und Marktchancen
    Stiftet das Produkt / die Dienstleistung einen höheren Kundennutzen als vergleichbare verfügbare Angebote am Markt? Verfügt das Produkt / die Dienstleistung über ein Alleinstellungsmerkmal? Sind die Zielgruppen sauber herausgearbeitet und sind potentielle Kunden bereit Geld für dieses Produkt / diese Dienstleistung auszugeben?
  • Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells
    Ist das Geschäftsmodell finanzierbar und besteht die Aussicht, dass es profitabel wird? Können die Gründer:innen und Mitarbeiter:innen perspektivisch von den Erträgen aus dem Geschäftsmodell leben? Bestehen die Chancen auf ein nachhaltiges Wachstum und langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmung?

Präsentation (50%)

  • Wurden alle relevanten Informationen geliefert?
    Vorstellung des Teams, Darstellung Produkt / Dienstleistung, Beschreibung Zielgruppen, Markt- und Wettbewerb, Alleinstellungsmerkmal, Erläuterung Geschäftsmodell, Status Quo / aktuelle Phase des Projekts, Zielsetzung und näcshte Schritte usw.
  • Rhetorik, Bühnenpräsenz und Leidenschaft für das Projekt
    Wurde die Präsentation gut vobereitet? War ein roter Faden erkennbar? Wurde der Pitch frei vorgetragen? Passt der Stil des Vortrags zum Produkt / der Dienstleistung? War der Einsatz der mitgebrachten Hilfsmittel angemessen? Brennen die Gründer:innen für ihr Projekt? Wa rdas Auftreten als team stimmig? Konnte der Vortrag überzeugen? Wird der Vortrag in Erinnerung bleiben?
  • Nutzung der zur Verfügung stehenden Zeit
    Wurden die Zuhörer;innen in den drei Minuten umfassend über das Vorhaben informiert? Wurde die zur Verfügung stehenden Zeit bestmöglich genutzt?
Was gibt es zu gewinnen?

1. Platz

Das erstplatzierte Team erhält ein Preisgeld in Höhe von 500€ und qualifiziert sich für das Landesfinale des Start-up BW Elevator Pitch ein.

Voraussetzung für die Teilnahme am Landesfinale ist, dass die Teilnahmebedingungen des Landeswettbewerbs Start-up BW Elevator Pitch des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg erfüllt (insb. Sitz in Baden-Württemberg) werden. Sollte die:der Sieger:in die Kriterien nicht erfüllen, ist der:die Nächstplatzierte für die Teilnahme am Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“ zugelassen. Verzichtet das erstplatzierte Team auf die Teilnahme, darf das zweitplatzierte Team beim Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“ teilnehmen.

2. Platz

Das zweitplatzierte Team erhält ein Preisgeld in Höhe von 300€

3. Platz

Das drittplatzierte Team erhält ein Preisgeld in Höhe von 200€

Die Presigelder werden vom Verein Unternehmer:innen für Grüner:innen (UfG e.V.) bereitgestellt und an die drei bestplatzierten Teams ausgezahlt.

Die Bewerberinnen und Bewerber erklären mit der Bewerbung, ...

… dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind.

… dass sie für die Inhalte ihrer Bewerbung verantwortlich sind und die vollständige Haftung bei Urheberrechts- und Nutzungsrechtsverletzungen übernehmen.

… dass sie den Veranstalter und Betreiber von von Ansprüchen Dritter freistellen, sollten diese Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, und darüber hinaus für die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung haften.

… dass sie ihre Geschäftsidee im Rahmen der Veranstaltung vor einer Jury und einem breiten Publikum öffentlich präsentieren.

… dass sie damit einverstanden sind, dass während der gesamten Veranstaltung Bild, udn Tonaufnahmen (Bild, Bewegtbild, Ton) gemacht werden, die von den Veranstaltern und dem Betreiber  bearbeitet, verwertet und veröffentlicht werden dürfen. Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.

… dass sie mit der Weitergabe ihrer Kontaktdaten an Dritte einverstanden sind, die in die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung eingebunden sind (insbesondere Veranstalter, Partnern, Ausrichter des Landesfinales).

Datenschutz

Die Teilnehmer:innen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Veranstalter ihre Daten zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs speichern darf. Dazu gehört auch die Weitergabe der Daten an Veranstaltungspartner und Dienstleister mit Bezug zur Veranstaltung.

Die personenbezogenen Daten werden nach der Durchführung des Wettbewerbs bzw. nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.

Sofern Teilnehmer:innen mit der Speicherung der Daten nicht einverstanden sind, kann dieser Speicherung jederzeit widersprochen werden, allerdings ist dann keine Teilnahme an den zu gewinnenden Veranstaltungen möglich. Der Widerspruch ist an das Kilometer1-Team zu richten. 

Folgende Daten werden über das Bewerbungsformular erhoben:

  • Vorname, Nachname (wird nicht veröffentlicht)
  • Straße, Hausnummer, PLZ, Ort (wird nicht veröffentlicht)
  • E-Mail-Adresse (wird nicht veröffentlicht)
  • Telefon (wird nicht veröffentlicht)
  • Name Unternehmen | Gründungsprojekt
  • Wann wurde gegründet? | Seit wann arbeitest Du an dem Projekt?
  • Website-URL (http://…)
  • Kurzbeschreibung Idee (max. 100 Zeichen)
  • Beschreibung Geschäftsidee
  • Vorstellung Team (max. 10.000 Zeichen)
  • Checkbox Einverständnis Teilnahmebedingungen
Rechtsansprüche und Ausschluss

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb. Der Veranstalter schließt eine Idee auch nach der Einreichung zum Wettbewerb beziehungsweise Gewinnbekanntgabe aus, wenn die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden.

1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen.

2)Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Manipulationsversuche zur Beeinflussung des Wettbewerbs in jeglicher Art führen zum Ausschluss.

3) Unwahre Angaben können ebenfalls zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich mögliche Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.