Mindelsee-Stipendium
Ausgerichtet von der Initiative Unternehmer:innen für Gründer:innen (UfG)
Unterstützt von Kilometer1
Das Stipendium
Das Mindelsee-Stipendium richtet sich an gründende Student:innen oder Hochschulabsolvent:innen aus der Region Konstanz und zeichnet sich durch seinen Fokus auf innovative Gründungsvorhaben aus. Mit dem Mindelsee-Stipendium wird je Ausschreibung ein Gründungsvorhaben für ein Jahr mit bis zu 100.000 € gefördert. Das Stipendium besteht aus einer monatlichen Zuwendung für den Zeitraum eines Jahres an die Gründer:innen, einer Sachmittelunterstützung sowie begleitendem Mentoring der Gründer:innen durch erfahrene Unternehmer:innen der UfG. Übergeordneter Zweck des Stipendiums ist es zu einem alternativen Berufsstart in eine innovative Unternehmensgründung zu motivieren und die Umsetzung unternehmerischer Ideen zu fördern.
Initiiert und gefördert wird das Stipendium von S. Kalocsai und von der UfG ausgerichtet, einer Initiative bestehend aus erfahrenen Unternehmer:innen, Führungspersönlichkeiten und Technologie-Expert:innen.
Als Startupinitiative der HTWG und Universität Konstanz unterstützt Kilometer1 angehende Gründer:innen der beiden Hochschulen unter anderem auch durch Fördermittelberatung. Das Mindelsee-Stipendium ergänzt hier das Portfolio möglicher Fördermittel. Kilometer1 ist im Rahmen seiner Fördermittel-Beratung auch für Interessenten des Mindelsee-Stipendiums die erste Anlaufstelle.
Hinweis: Kilometer1 ist aufgrund seiner unabhängigen Beratungsrolle nicht in die Entscheidungsfindung der Jury’s des Mindelsee-Stipendiums eingebunden, unterstützt jedoch mit der vorhandenen Expertise den Auswahlprozess durch Organisation und Moderation.
Art und Umfang des Stipendiums:
Das Stipendium hat eine Laufzeit von maximal einem Jahr und besteht aus:
- einer monatlichen finanziellen Zuwendung an die Gründer:innen
- finanzielle Unterstützungsmittel für Sachinvestitionen
- Mentoring und Coaching durch die UfG
Die personenbezogene, finanzielle Förderung im Sinne der Gründung orientiert sich an der Graduierung:
- Absolvent:innen 2.500 € pro Monat (brutto)
- Student:innen 1.500 € pro Monat (brutto)
Bei den personengebundenen monatlichen Förderbeiträgen handelt es sich nicht um ein Gehalt eines Angestellten, sondern technisch gesehen um ein selbstständiges Einkommen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Teams oder Einzelpersonen, die ihren Lebensmittelpunkt und eine Gründungsabsicht im Raum Konstanz haben. Erwünscht ist insbesondere die Bewerbung von diversen Gründungsteams. Je Team können bis zu drei Personen gefördert werden, welche Student:innen oder Absolvent:innen einer Hochschule sind.
Die Förderung ist auch für bereits formal gegründete Startups möglich.
WICHTIG:
Student:innen müssen das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung schon mindestens zu Hälfte abgeschlossen haben, um das Erreichen des Studienzieles durch das Gründungsvorhaben nicht zu gefährden.
Absolvent:innen sind förderfähig, wenn deren Abschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Falls in diesem Zeitraum bereits eine Förderung durch Landes- oder Bundesprogramme stattgefunden hat, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.
Dies gilt ebenfalls für Promotionsstudent:innen und -absolvent:innen.
Hinweis: Es darf kein anderes Stipendium, Förderverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis (Ausnahme: Nebentätigkeit mit max. 5h/Woche) zur Finanzierung des Lebensunterhaltes bestehen.
Welche Gründungsvorhaben werden gefördert?
Ein Gründungsvorhaben muss als Geschäftsgrundlage mehrere der nachfolgenden Bewertungskriterien zum Gegenstand haben oder das Potenzial dazu aufweisen:
- Technische Produkt- oder Prozessinnovation oder neuartige innovative Dienstleistungen, mit hohem Kundennutzen, die ein deutliches Alleinstellungsmerkmal aufweisen
- Einen technischen oder organisatorischen Wandel einleiten, grenzt sich deutlich vom aktuellen Stand der Technik und den am Markt verfügbaren wettbewerblichen Lösungen ab
- Adressiert ein klar definiertes Kundenproblem
- Lässt Potenzial für ein skalierbares Geschäftsmodell erkennen
- Lässt wirtschaftlich nachhaltige Erfolgsaussichten erkennen
Bewerbungs- und Auswahlprozess
Die Teilnahme am Bewerbungsprozess erfolgt durch die fristgerechte und vollständige Einreichung der geforderten Unterlagen bis 30. November 2021 in digitaler Form an folgende Email: roff@htwg-konstanz.de
Eine vollständige Bewerbung umfasst folgende Unterlagen:
- Tabellarischer Lebenslauf der Teammitglieder bzw. der Einzelbewerber:in sowie Zeugnis
- Motivationsschreiben des Teams bzw. der Einzelbewerber:in, aus welchem die Beweggründe zur Gründung sowie die Relevanz der Förderung für den Erfolg des Vorhabens hervorgehen
- Beschreibung der Gründungsidee insbesondere unter Aufzeigen der unter Punkt 2 dieser Förderrichtlinie („Gegenstand des Stipendiums“) angeführten Bewertungskriterien
- Businessplan-Skizze mit folgenden Inhalten:
- Management Summary
- Produkt (Problem, Relevanz, Lösung)
- Kunde und Markt
- Wettbewerber und Alleinstellungsmerkmal
- Team
- Markteintrittsstrategie
- Geschäfts- und Erlösmodell (inklusive Lean Canvas hier geht’s es zum Erklärvideo)
- Eine erste Finanzplanung (realistische Annahmen, Schätzwerte, Pauschalen)
- Chancen & Risiken (bspw. SWOT-Analyse)
- Verpflichtungserklärung
- Einwilligungserklärung Datenschutz DSGVO
- Einwilligungserklärung Veröffentlichungen von Fotos
Die Bewerbungen werden anschließend in einer Vorauswahl inhaltlich bewertet und nach einem Punktesystem auf eine 10er-Shortlist (Vorrunde) reduziert. Bei ausreichender Anzahl qualifizierter Bewerbungen, folgen anschließend zwei Pitch-Runden:
- Vorrunden-Pitch (Januar 2022):
Auswahl der drei Finalist:innen/-Teams durch eine Jury der UfG
+ Bonus für die 10 Teilnehmer:innen/Teams dieses Vorrunden-Pitches: Top10-Marktplatz (Gewinnung von Unterstützung jenseits des Mindelsee-Stipendiums durch Sichtbarkeit und Vernetzung in einem größeren Kreis von Gästen)
- Final-Pitch (Februar):
Entscheidung über die Vergabe des Mindelsee-Stipendiums aus dem Kreis der drei Finalist:innen/-Teams. (Die Jury besteht aus UfG Mitgliedern sowie weiteren von der UfG ausgewählten Persönlichkeiten aus Region und Wirtschaft.)
Kilometer1 ist nicht in die Entscheidungsfindung der Jury’s eingebunden, unterstützt den Auswahlprozess jedoch durch Organisation und Moderation.
Was geschieht bei Mehrfacheinreichungen?
Im Falle von Mehrfacheinreichungen wird nur die Einreichung gezählt, bei der die betreffende Person bzw. das Team zuerst angemeldet wurde. Hierbei entscheidet als alleiniges Kriterium der Zeitpunkt.
Rechtsansprüche und Ausschluss
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb. Das Team von Kilometer1 und die UfG schließen eine Idee auch nach der Einreichung zum Wettbewerb beziehungsweise Gewinnbekanntgabe aus, wenn die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden. Bei einer nicht ausreichenden Anzahl qualifizierter Bewerbungen besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung des Vorrunden-Pitches und/oder des Final-Pitches.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Teams oder Einzelpersonen, die sich direkt an die Förderin S. Kalocsai zwecks Bitte um Förderung wenden, werden dort keine Förderung erhalten und sind vom Mindelsee Stipendium ausgeschlossen.
Wie sieht der Datenschutz aus?
Es erfolgt die Verarbeitung folgender personenbezogener Daten:
- Name, Vorname
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Ausbildung, Qualifikation
Die oben genannten Daten werden zum Zweck der Durchführung des Vergabewettbewerbs „Mindelsee Stipendium“ erhoben und zudem auf den Servern von Kilometer 1 und von UfG gespeichert. Die Daten können nur von berechtigten Personen eingesehen und bearbeitet werden. Sollten weitere Daten benötigt werden, braucht es dafür separat wieder die Zustimmung des Teilnehmers. Eine Löschung der erhobenen Teilnehmerdaten erfolgt nach Abschluss des Vergabewettbewerbs. Eine Löschung der Stipendiatendaten erfolgt nach dem Ende des Förderzeitraumes.
Widerrufsrecht
Teilnehmer haben das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe einer Begründung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Hierfür genügt eine E-Mail an roff@htwg-konstanz.de. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Folgen der Nicht-Einwilligung
Teilnehmer haben das Recht, dieser Einwilligungserklärung nicht zuzustimmen – da der Vergabewettbewerb jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung der zu Anfang genannten Daten angewiesen ist, würde eine Nicht-Einwilligung eine Teilnahme am Vergabewettbewerb ausschließen.
Zustimmung des Teilnehmers
Teilnehmer stimmen der Erhebung und der Verarbeitung ihrer Daten durch UfG/ Kilometer1 zum Zweck der Durchführung des Vergabewettbewerbs „Mindelsee Stipendium“ zu.
Welche Rolle spielt Kilometer1 beim Mindelsee-Stipendium
Als Startup-Initiative der HTWG und Universität Konstanz unterstützt wir von Kilometer1 angehende Gründer:innen der beiden Hochschulen unter anderem auch durch die Fördermittelberatung. Das Mindelsee-Stipendium ergänzt hier das Portfolio möglicher Fördermittel. Kilometer1 ist im Rahmen seiner Fördermittel-Beratung auch für Interessenten des Mindelsee-Stipendiums die erste Anlaufstelle.
Du möchtest mit Kilometer1 Kontakt aufnehmen oder deine Bewerbung einreichen? Wende dich an Rebecca.
Hinweis: Kilometer1 ist aufgrund seiner unabhängigen Beratungsrolle nicht in die Entscheidungsfindung der Jury’s des Mindelsee-Stipendiums eingebunden, unterstützt jedoch mit der vorhandenen Expertise den Auswahlprozess durch Organisation und Moderation.
Du willst mehr über die UfG und deren Angebote erfahren?
Weitere Informationen zum Mindelsee-Stipendium, wie die dazugehörige Förderrichtlinie und alle notwendigen Formulare, sowie weitere Informationen zur UfG findest Du auf der Webseite der UfG.