Der Weg vom Forschungsergebnis bis zur wirtschaftlichen Anwendung ist oftmals sehr lang und führt zu Forschungs- und Finanzierungslücken. Hier setzt das neue Förderprogramm des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg an. Mit der Prototypenförderung soll das Innovations- und Anwendungspotenzial von Forschungsergebnissen frühzeitig geprüft, nachgewiesen und bewertet werden.
Es werden Vorhaben gefördert, welche die Machbarkeit und Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen unter Beweis stellen. Das ist beispielweise mit der Entwicklung von Prototypen oder der Durchführung von Pilotanwendungen möglich. Wichtig: Die unterstützte Idee darf noch nicht wirtschaftlich verwertet oder ausgegründet worden sein.
Gefördert werden können Wissenschaftler:innen aus Baden-Württemberg für max. 24 Monate. Sie erhalten eine Projektförderung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (mind. 250.000 und max. 450.000 Euro), wobei die restlichen 10 Prozent als Eigenbeitrag zu erbringen sind.
Da Anträge über eure Universität oder Hochschule eingereicht werden müssen, kommt rechtzeitig in unsere Gründungsberatung. Einreichungsfrist ist der 4. Juli 2022.
Tipp: Am Dienstag, den 24. Mai 2022 von 10:00 – 12:00 Uhr, findet ein Web-Seminar statt, bei dem die Prototypenförderung vorgestellt wird und Fragen gestellt werden können. Eine Anmeldung ist vorab erforderlich.